Schummelschinken zum Zweiten
Der Tagesanzeiger bringt heute einen Artikel über den Schummel- bzw. Mogelschinken. Selbst bei renommierten Marken muss man aufpassen dass man nicht übers Ohr gehauen wird.
"Schinken ist in der Schweiz ein geschützter Begriff. Grundsätzlich kann ein Produkt nur so bezeichnet werden, wenn es aus Schweinefleisch vom hinteren Stotzen besteht – und ihm nicht künstlich Wasser beigemischt wurde. Alles, was diesen Regeln nicht entspricht, gilt als «Schweinefleischerzeugnis gekocht». Für den Konsumenten bedeutet das: Nur dort, wo Schinken, Prosciutto oder Jambon draufsteht, ist auch Schinken drin."
Einer der über 100 Kommentare zu diesem Artikel:
"Qualität hat nun mal ihren Preis! Wer "Geiz ist geil", "Es geht noch billiger" zum Lebensmotto erhebt nimmt billigend in Kauf, dass ihm Ramschware und Abfälle in knalliger Verpackung als hochwertige Lebensmittel verkauft werden. Sollten Lidl, Aldi und weitere Billigstanbieter wirtschaftlichen Erfolg haben, wird sich dieser Trend noch verstärken."
"Schinken ist in der Schweiz ein geschützter Begriff. Grundsätzlich kann ein Produkt nur so bezeichnet werden, wenn es aus Schweinefleisch vom hinteren Stotzen besteht – und ihm nicht künstlich Wasser beigemischt wurde. Alles, was diesen Regeln nicht entspricht, gilt als «Schweinefleischerzeugnis gekocht». Für den Konsumenten bedeutet das: Nur dort, wo Schinken, Prosciutto oder Jambon draufsteht, ist auch Schinken drin."
Einer der über 100 Kommentare zu diesem Artikel:
"Qualität hat nun mal ihren Preis! Wer "Geiz ist geil", "Es geht noch billiger" zum Lebensmotto erhebt nimmt billigend in Kauf, dass ihm Ramschware und Abfälle in knalliger Verpackung als hochwertige Lebensmittel verkauft werden. Sollten Lidl, Aldi und weitere Billigstanbieter wirtschaftlichen Erfolg haben, wird sich dieser Trend noch verstärken."
waltraut - Mittwoch, 8. Juli 2009, 21:04