und wie ein postsprecher sagt, wir leiten die post von a - b, alles andere geht uns nichts an. das verstehe ich so, dass wenn mein bogen bei der svp ankommt, dieser eben von a - b spediert wurde und gar nicht mehr weiter spediert werden kann. ich denke mir, strafbar kann es gar nicht sein, wenn ich den bogen unausgefüllt und nicht unterschrieben zurück sende. wer soll den bestraft werden, ich als sender oder die juso für ihre berechtigte aufforderung? wird noch interessant werden.
juso - svp